CoparentalitéScheidungKind/erQ&RQ: Können wir von der Konvention, die das Gericht ratifiziert hat, abweichen?
Ja, in gegenseitigem Einvernehmen und unter Berücksichtigung des Kindeswohls. Nehmen wir als Beispiel die Ausweitung des Umgangsrechts. Wenn sich die Eltern über den Umgang nicht einig sind, hat jeder Elternteil das Recht, das Gericht oder die Kinderschutzbehörde um eine Regelung des Besuchsrechts zu ersuchen. Grundsätzlich sind die Eltern verpflichtet, sich an diese Urteile oder Entscheidungen...